Allgemeine Geschäftsbedingungen Daniela Koll Yoga (Stand: Januar 2026)
§ 1 Geltungsbereich, Anbieterin, Leistungen, Begriffe
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Yoga-Kursen, Workshops, Wochenendkursen, Retreats sowie mehrtägigen Kursen im Rahmen von Bildungszeit/Bildungsurlaub (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“) zwischen Daniela Koll, c/o Praxis Lebevoll, Karl-Hofer-Straße 4–6, 14163 Berlin, T: 0151-20762251, E: office@daniela-koll.de (nachfolgend „Anbieterin“) und den Teilnehmenden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Abreden haben Vorrang, soweit sie in Textform getroffen wurden.
3. Die Veranstaltungen werden in unterschiedlichen Formaten angeboten, insbesondere als einzelne Yoga-Kurse (auch online oder hybrid), Wochenendkurse sowie mehrtägige Veranstaltungen (z. B. Bildungszeit/Bildungsurlaub, auch online oder hybrid). Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Reiseleistungen, Unterbringung und Verpflegung nicht Bestandteil der Leistungen der Anbieterin.
4. Buchungen erfolgen regelmäßig über die Buchungsplattform „Fyndery“; ergänzend können – sofern im Angebot vorgesehen – Buchungen über die Webseite der Anbieterin, per Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Soweit Fyndery für die Buchung und Zahlung genutzt wird, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen von Fyndery für das dortige Nutzerkonto; der Kursvertrag kommt gleichwohl zwischen der Anbieterin und den Teilnehmenden zustande.
5. Soweit Unterbringung/Verpflegung separat angeboten oder empfohlen werden, kommen hierüber eigenständige Verträge zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die Anbieterin ist kein Reiseveranstalter und schuldet keine Reiseleistungen.
6. Verbraucher- und Unternehmerverträge werden gleichermaßen erfasst, soweit in einzelnen Regelungen nicht ausdrücklich differenziert wird. Gesetzliche zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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§ 2 Vertragsschluss, Buchung und Zahlung (Fyndery / sonstige Wege)
1. Die Darstellung von Veranstaltungen auf der Website der Anbieterin stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Die Teilnehmenden geben mit der Buchung (insbesondere durch Auslösen des Buchungsvorgangs bei Fyndery oder durch Übersendung eines ausgefüllten Anmeldeformulars über die Website der Anbieterin oder per E-Mail an die Anbieterin) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung ab.
2. Bei Buchung über Fyndery ist die Eingabe der für die Abwicklung erforderlichen Daten notwendig. Es gelten die dortigen AGB und Datenschutzhinweise. Der Kursvertrag kommt erst mit der Annahme durch die Anbieterin zustande; diese erfolgt durch Buchungs-/Anmeldebestätigung, die regelmäßig automatisiert über Fyndery übermittelt wird. Bei Buchung über die Website der Anbieterin oder per E-Mail kommt der Vertrag ebenso erst zustande, wenn die Anbieterin dem Kunden eine Buchungsbestätigung übermittelt.
3. Die Zahlungsabwicklung bei Fyndery erfolgt über die bei Fyndery angeschlossenen Zahlungsdienstleister. Maßgeblich sind die im Buchungsprozess angezeigten Zahlungsarten. Soweit in der Veranstaltungsbeschreibung abweichend vorgesehen, kann die Zahlung auch per Überweisung nach Rechnungserhalt erfolgen.
4. Die Kursgebühr ist – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – vor Beginn der Veranstaltung vollständig zu entrichten. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Etwaige Kosten für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise werden – soweit nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil der Anbieterin ausgewiesen – von den Teilnehmenden in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung mit Dritten abgerechnet.
5. Die Anbieterin ist berechtigt, Buchungen aus wichtigem Grund abzulehnen oder zu stornieren; bereits geleistete Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich § 5 (Haftung) nicht.
6. Bei Bildungsurlauben im Ausland, die über den Partner „Wainando“ angeboten werden, kommt der Reisevertrag mit Wainando zustande; es gelten deren AGB. Die Anbieterin erbringt in diesem Fall ausschließlich die Kursleistung und ist nicht Vertragspartnerin der Teilnehmenden.
§ 3 Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmende, Kündigungsfristen Abo-Kurse
1. Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Anbieterin. Nichterscheinen gilt nicht als Stornierung. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:​
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Einzelkurse und Präventionskurse (mehrteilige Kursreihen mit 8–10 festen Terminen): bis 8 Wochen vor Beginn 50 EUR Stornierungsgebühr; bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50 % der Kursgebühr; weniger als 4 Wochen vorher 80 %, ab 7 Kalendertage sowie bei Nichterscheinen 100 %.
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Für Einzelstunden (1–2 Personen oder kleine Gruppen) gilt: Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos, danach 100 % des vereinbarten Honorars.
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Wochenendkurse und Entspannungstage: bis 8 Wochen vor Beginn 50 EUR Stornierungsgebühr; bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50 % der Kursgebühr; weniger als 4 Wochen vorher 80 %, ab 7 Kalendertage sowie bei Nichterscheinen 100 % der Kursgebühr.
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Mehrtägige Veranstaltungen im Rahmen von Bildungszeit/Bildungsurlaub (in Deutschland): bis 16 Wochen vor Beginn 100 EUR Stornierungsgebühr, weniger als 16 bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin 50 % der Kursgebühr; weniger als 12 bis 8 Wochen vorher 80 %, danach 100 % der Kursgebühr, dies gilt auch bei Nichterscheinen.​​
2. Die Benennung einer geeigneten Ersatzteilnehmerin/eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zulässig. In diesem Fall fällt lediglich ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR (Einzel-/Wochenendkurse/Entspannungstage) bzw. 100 EUR (Bildungszeit/Bildungsurlaub) an; weitergehende Stornoentgelte entfallen.
3. Bereits gezahlte Beträge werden im Falle einer wirksamen Stornierung nach Maßgabe der Ziffer 1 abzüglich etwaiger Entgelte erstattet. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung besteht nicht, wenn einzelne Leistungen durch spätere Anreise, vorzeitige Abreise oder aus anderen, von den Teilnehmenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden.
4. Sofern Unterkunft, Verpflegung, An-/Abreise oder Transfers separat bei Drittanbietern gebucht werden, kommen hierüber eigenständige Verträge zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Deren Storno- und Zahlungsbedingungen gelten ergänzend und sind von den Teilnehmenden eigenständig zu beachten und zu erfüllen. Erstattungen oder Ausgleichszahlungen für Leistungen Dritter schuldet die Anbieterin nicht.
5. Umbuchungen auf einen anderen Termin innerhalb derselben Veranstaltung und innerhalb desselben Kalenderjahres sind – vorbehaltlich Verfügbarkeit – bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Einzel-/Wochenendkurse/Entspannungstage) bzw. bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Bildungszeit/Bildungsurlaub) möglich. Es fällt ein Umbuchungsentgelt von 50 EUR (Einzel-/Wochenendkurse/Entspannungstage) bzw. 100 EUR (Bildungszeit/Bildungsurlaub) an. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht; ist kein Alternativtermin verfügbar, kann die Anbieterin die Umbuchungsanfrage ablehnen. Teilnehmenden bleibt es vorbehalten sodann unter den o.g. Stornobedingungen den Vertrag zu stornieren.
6. Die Anbieterin empfiehlt den Abschluss einer Seminar-/Reiserücktritts- bzw. -abbruchversicherung (insbesondere bei Bildungszeit/Bildungsurlaub).
7. Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin/Zeitraum nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
8. Die in den Ziffern 1.–2. und 5. vorgesehenen Storno-/Umbuchungsentgelte stellen pauschalierten Schadensersatz dar. Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Anbieterin bleibt der Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vorbehalten; bereits gezahlte Beträge werden angerechnet.
9. Fortlaufende Gruppenkurse (Abonnement): Die Teilnahme an fortlaufenden Gruppenkursen ist als Monatsabonnement oder als Jahresabonnement mit Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten möglich. Das Monatsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Jahresabonnement hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort; er kann ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr findet nicht statt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Bei Onlinebuchung über Fyndery kann die Kündigung auch über den mit der Anmeldebestätigung bereitgestellten Kündigungsbutton erklärt werden.
Die jeweils geltenden Entgelte und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus der bei Buchung ausgewiesenen Preisübersicht der Anbieterin.
§ 3a Zusatzbedingungen für Jahresgruppen (Jahreszyklus)
1. Die Jahresgruppen bestehen aus einem geschlossen gebuchten Jahreszyklus mit mehreren fest terminiert angebotenen Wochenend- oder Kurseinheiten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Die konkreten Termine und der Zeitraum des jeweiligen Jahreszyklus ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt; der Vertrag endet mit Ablauf des gebuchten Jahreszyklus.
2. Rücktritt vor Beginn des Jahreszyklus: Ein Rücktritt bedarf der Textform. Es gilt folgende pauschalierte Entschädigung (maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung):​
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bis 16 Wochen vor Beginn: pauschal 100 EUR Bearbeitungsentgelt,
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weniger als 16 bis 12 Wochen vor Beginn: 50 % der Vergütung,
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weniger als 12 bis 8 Wochen vor Beginn: 80 % der Vergütung,
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weniger als 8 Wochen vor Beginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Vergütung.
3. Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen und die typischerweise mögliche Ersatzbelegung. Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Eine ordentliche Kündigung während des Jahreszyklus ist ausgeschlossen. Beenden Teilnehmende die Teilnahme vorzeitig oder nehmen einzelne Termine nicht wahr, besteht kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung. Verlangen Teilnehmende gleichwohl die Vertragsbeendigung, gilt dies als Rücktritt nach Beginn; die Anbieterin kann in diesem Fall pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Zyklusende verbleibenden Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Die Anbieterin wird sich nach Möglichkeit bemühen, den Platz anderweitig zu vergeben; gelingt eine Ersatzbelegung, wird die Vergütung entsprechend angerechnet. Den Teilnehmenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Die Vergütung kann – sofern in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen – als Gesamtbetrag vorab oder ratierlich (monatliche Abschläge) entrichtet werden. Die Wahl der Zahlweise berührt den Vertragsumfang und die Laufzeit nicht. Gerät ein Abschlag in Verzug, kann die Anbieterin nach Mahnung die Teilnahme bis zum Ausgleich vorläufig sperren; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Bis 7 Kalendertage vor Beginn des Jahreszyklus kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Hierbei fällt ein Bearbeitungsentgelt von 100 EUR an, weitergehende Rücktrittspauschalen entfallen in einem solchen Fall. Nach Beginn des Jahreszyklus ist eine Ersatzstellung nur mit Zustimmung der Anbieterin möglich.
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§ 4 Durchführung, Änderungen, Absage durch die Anbieterin; Mindestteilnahmezahl, höhere Gewalt
1. Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die Anbieterin die Veranstaltung bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn absagen; bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet.
2. Die Anbieterin ist berechtigt, aus sachlichem Grund zumutbare inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. Wechsel der Unterrichtsräume im zumutbaren Umkreis, Anpassung von Zeitplänen, Wechsel der Unterrichtsleitung durch eine/n qualifizierte/n Ersatzreferent/in) vorzunehmen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf Rückvergütung entsteht hierdurch nicht.
3. Die Anbieterin kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder abbrechen, insbesondere bei Krankheit/Verhinderung der Unterrichtsleitung ohne kurzfristig zumutbaren Ersatz, bei behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, nicht vorhersehbaren oder von der Anbieterin nicht zu vertretenden Ereignissen. In diesen Fällen bietet die Anbieterin nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine zumutbare Umbuchung an; gelingt dies nicht oder lehnen die Teilnehmenden das Angebot ab, werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet.
4. Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind alle unvorhersehbaren und von keiner Partei zu vertretenden Ereignisse, deren Auswirkungen die Erfüllung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, behördliche Verfügungen, Streik/Aussperrung (sofern nicht betriebsintern verursacht), erhebliche Verkehrsstörungen oder Ausfälle von Veranstaltungsstätten. Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Die Anbieterin ist bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, die Veranstaltung zumutbar zu ändern, insbesondere zeitlich zu verlegen, an einen anderen zumutbaren Ort zu verlegen oder – sofern inhaltlich gleichwertig – online oder hybrid durchzuführen. Über die Ersatzdurchführung wird unverzüglich informiert; geänderte Termine werden mit angemessener Frist angekündigt. Ein wesentlicher Nachteil für Teilnehmende ist zu vermeiden. Scheitert eine zumutbare Ersatzdurchführung innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder lehnen Teilnehmende eine unzumutbare Änderung ab, werden bereits gezahlte Kursgebühren für den betroffenen (nicht durchgeführten) Teil erstattet. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Aufwendungsersatz für Reise, Unterkunft oder Verpflegung sowie entgangenen Gewinn – sind ausgeschlossen, es sei denn, die Anbieterin hat den Grund der Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Anbieterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-/Abbruchversicherung für Fremdkosten.
5. Erstattungen nach den Ziffern 1, 3 und 4 beschränken sich auf die von den Teilnehmenden an die Anbieterin gezahlten Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Aufwendungsersatz für Reise, Unterkunft oder Verpflegung sowie entgangenen Gewinn – sind ausgeschlossen, es sei denn, die Anbieterin hat den Grund der Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Reiseumstände, Zufälle, Eigenrisiken der Teilnehmenden oder sonstige von der Anbieterin nicht beeinflussbare äußere Umstände entstehen, ist ausgeschlossen.
6. Die Anbieterin ist kein Reiseveranstalter; Verträge über Unterkunft, Verpflegung, An-/Abreise und sonstige Nebenleistungen kommen ausschließlich zwischen den Teilnehmenden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Deren Bedingungen sind von den Teilnehmenden zu beachten; Erstattungen für Drittleistungen schuldet die Anbieterin nicht.
§ 5 Gesundheit, Teilnahmevoraussetzungen, Eigenverantwortung und Haftung
1. Die Teilnehmenden versichern, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Bestehende oder während der Vertragslaufzeit eintretende gesundheitliche Einschränkungen, akute Beschwerden, Schwangerschaften oder ärztliche Trainingsverbote sind der Anbieterin vor Beginn mitzuteilen. Die Teilnahme ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung; im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
2. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Die Teilnehmenden achten während der Übungen auf ihre persönlichen Grenzen, passen Bewegungen ggf. an und unterlassen Übungen, die Schmerzen auslösen oder kontraindiziert sind. Hinweise und Anweisungen der Unterrichtsleitung sind zu beachten.
3. Wertsachen und persönliche Gegenstände werden auf eigenes Risiko in die Kurs- oder Unterkunftsräume eingebracht. Eine Verwahrungspflicht der Anbieterin besteht nicht.
4. Die Anbieterin ist kein Reiseveranstalter; Verträge über Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise werden ausschließlich zwischen den Teilnehmenden und Dritten geschlossen. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Drittleistungen sind direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.
5. Die Anbieterin haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt;
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bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
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die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für reine Vermögensschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Unberührt bleiben Ansprüche aus übernommenen Garantien, bei Arglist sowie aus zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
7. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Aussagen zu Übungen, Wirkungen und Trainingsfortschritten stellen keine Garantien dar, sondern beschreiben den jeweiligen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen; individuelle Ergebnisse können abweichen.
§ 6 Widerrufsausschluss bei Terminen (Freizeitbetätigung)
1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere alle Veranstaltungen mit festem Datum bzw. festem Zeitraum (Einzelkurse, Wochenendkurse, Retreats sowie Bildungszeit/Bildungsurlaub).
2. Soweit ausnahmsweise keine terminbezogene Buchung vorliegt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte; hierüber wird die Anbieterin im Einzelfall gesondert informieren. Bereits begonnene, auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist erbrachte Leistungen führen – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – zum anteiligen Wertersatz.
§ 7 Datenschutz, Datenübermittlung an Fyndery und Drittanbieter
1. Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags, zur Kundenkommunikation sowie zur Abrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der auf www.daniela-koll.de abrufbaren Datenschutzerklärung.
2. Bei Buchungen über „Fyndery“ (www.fyndery.de) erfolgt die Registrierung/Buchung und ggf. Zahlung über die dortigen Systeme. Verantwortlich für dieses Nutzerkonto ist Fyndery; es gelten ergänzend die dort bereitgestellten AGB und Datenschutzhinweise. Der Kursvertrag über die Teilnahme kommt gleichwohl zwischen der Anbieterin und den Teilnehmenden zustande.
3. Soweit für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich, übermittelt die Anbieterin in minimal erforderlichem Umfang Kontaktdaten (insb. Name, E-Mail, ggf. Telefonnummer) an mit der Durchführung befasste Dritte, z. B. Unterkunftsbetreiber bei Retreats oder lokale Veranstaltungsstätten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zahlungen für Unterkunft/Verpflegung erfolgen direkt an den jeweiligen Drittanbieter; hierfür gelten dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise.
4. Newsletter oder sonstige Werbung per E-Mail versendet die Anbieterin nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG (Bestandskundenausnahme) für eigene ähnliche Angebote, jeweils mit klarer Widerspruchsmöglichkeit.
5. Bei Bildungszeit/Bildungsurlaub können – soweit rechtlich erforderlich oder in den Programmbedingungen vorgesehen – nach Abschluss der Veranstaltung anonymisierte/statistische Daten (z. B. Teilnehmerzahl, Kurszeiten) an die zuständige Behörde übermittelt werden. Personenbezug wird dabei nicht hergestellt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. den landesrechtlichen Vorgaben.
6. Die Anbieterin löscht personenbezogene Daten, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) bestehen nach Maßgabe der DSGVO; zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
7. Ohne gesonderte Einwilligung werden keine Daten zu Werbezwecken verarbeitet und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten) über das Erforderliche hinaus gespeichert. Gesundheitsbezogene Hinweise der Teilnehmenden dienen ausschließlich der sicheren Kursdurchführung und werden vertraulich behandelt.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
2. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Anbieterin nach Vertragsschluss gespeichert, ist den Teilnehmenden jedoch nicht frei online zugänglich. Die vertragsrelevanten Angaben (Buchungsbestätigung, Rechnung, wesentliche Vertragsinhalte) werden den Teilnehmenden per E-Mail übermittelt.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen dieses Staates unberührt.
4. Erfüllungsort ist Berlin, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.
5. Ist die/der Teilnehmende Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
6. Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt, es sei denn, ein Vertragspartner wird hierdurch unangemessen benachteiligt.​​​